Informationen zu Bestattung / Beisetzung
Bundesrecht:
Länderrecht:
Bestattungsarten
Es gibt verschiedene Bestattungsarten.
Die hierzulande gebräuchlichsten sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung.
Erdbestattung (Inhumation)
Hierbei wird der Verstorbene i. d. R. in einem Sarg in der Erde beigesetzt.
In Deutschland ist es die traditionelle Bestattungsart.
Hier besteht Friedhofszwang, d. h. die Bestattung muss auf einem Friedhof durchgeführt werden.
Feuerbestattung (Kremation)
Hierbei wird der Körper in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne beigesetzt.
Hierfür ist in Deutschland eine gesonderte Genehmigung erforderlich:
Der Amtsarzt (Gesundheitsamt) muss bestätigen, dass an der (natürlichen) Todesursache kein Zweifel besteht (sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung").
Für die Totenasche besteht in Deutschland ebenfalls Bestattungspflicht (Friedhofszwang / nachweisliche Beisetzung auf See).
Auch bei einer Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt.
Beisetzungsarten
Je nach Art der Bestattung sind verschiedene Beisetzungsarten möglich:
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bei einer Erdbestattung
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| auf dem Friedhof |
Wahlgrabstelle / Wahlgrab / Wahlgrabstätte
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- Einzel- oder Doppelgrabstelle (ein- oder mehrstellige Grabstätten)
- wird (von Angehörigen) ausgewählt
- individuelle Auswahl z. B. der Lage ist möglich
- eine Verlängerung des Nutzungsrechts am Ende der Ruhefrist ist möglich
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auf dem Friedhof
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Reihengrabstelle / Reihengrab / Reihengrabstätte |
- Einzelgrab: Beisetzung eines einzelnen Verstorbenen (eines Sarges)
- wird vom Friedhof zugewiesen:
- die Belegung erfolgt der Reihe (zeitlich und örtlich) nach (in geschlossenen Grabfelder)
- individuelle Auswahl z. B. der Lage ist nicht möglich
- eine Verlängerung des festgelegten Nutzungsrechts (Grabnutzung) am Ende der Ruhefrist ist nicht möglich (nicht zulässig)
- ist preisgünstiger als Wahlgrab
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auf dem Friedhof
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Anonyme Grabstätte / namenlose Bestattung
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- Reihengrabstätten:
- Rasengräber
- Angehörigen dürfen der Beisetzung (meist) nicht beiwohnen
- kein Grabstein
- kein Hinweis auf den Namen des Verstorbenen
- teilweise:
Aufstellung eines Gedenksteins für das gesamte Grabfeld
- Pflege durch die Friedhofsverwaltung
- eine Verlängerung des festgelegten Nutzungsrechts (Grabnutzung) am Ende der Ruhefrist ist nicht möglich (nicht zulässig)
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auf dem Friedhof
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Rasenreihenstelle / Rasenreihengrab |
- Alternative zur anonymen Bestattung
- (zumeist) Gemeinschaftsgrabfelder mit Grabkennzeichnung
- Reihengrabstätte / Rasengräber
- einzelne Grabstätten mit Platz für einen Sarg
- teilweise:
Möglichkeit eines kleinen Grabsteins
- teilweise:
Möglichkeit einer (kleinen) Platte zur Kennzeichnung, ggf. mit Inschrift (Name und Daten),
ggf. als Trittplatte
- teilweise:
Inschrift auf zentralem Denkmal
- individuelle Auswahl z. B. der Lage ist nicht möglich
- Angehörigen dürfen der Beisetzung beiwohnen
- teilweise:
Möglichkeit der individuellen Bepflanzung (eigene Pflege)
- teilweise:
Graseinsaat, Wiese entsteht (Grabpflege entfällt; durch Friedhof)
- teilweise:
Möglichkeit der Ablage von Blumen auf einzelnen Grabstellen oder an speziellen zentralen Stellen
- teilweise:
Einmalige Verlängerung möglich (Friedhofssatzung)
- kostengünstig
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bei einer Feuerbestattung
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auf dem Friedhof
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Urnenwahlgrabstelle / Urnenwahlgrab / Urnenwahlgrabstätte
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- Einzel- oder Doppelgrabstelle (ein- oder mehrstellige Grabstätten)
- wird (von Angehörigen) ausgewählt
- individuelle Auswahl z. B. der Lage ist möglich
- eine Verlängerung des Nutzungsrechts am Ende der Ruhefrist ist möglich
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auf dem Friedhof
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Urnenreihengrabstelle / Urnenreihengrab / Urnenreihengrabstätte |
- Einzelgrab: Beisetzung eines einzelnen Verstorbenen (Beisetzung einer Urne)
- wird vom Friedhof zugewiesen:
- die Belegung erfolgt der Reihe (zeitlich und örtlich) nach (in geschlossenen Grabfelder)
- individuelle Auswahl z. B. der Lage ist nicht möglich
- eine Verlängerung des festgelegten Nutzungsrechts (Grabnutzung) am Ende der Ruhefrist ist nicht möglich (nicht zulässig)
- ist preisgünstiger als Wahlgrab
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auf dem Friedhof
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Anonyme Grabstätte / namenlose Bestattung
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- Urnengemeinschaftsanlage
- Reihengrabstätten:
- Rasengräber
- Angehörige dürfen der Beisetzung (meist) nicht beiwohnen
- Trauerfeier ist möglich
- kein Grabstein
- keine Kennzeichnung / kein Hinweis auf den Namen des Verstorbenen
- teilweise:
Aufstellung eines Gedenksteins für das gesamte Grabfeld
- Pflege durch die Friedhofsverwaltung
- eine Verlängerung des festgelegten Nutzungsrechts (Grabnutzung) am Ende der Ruhefrist ist nicht möglich (nicht zulässig)
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auf dem Friedhof
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Rasenreihenstelle / Rasenreihengrab |
- Alternative zur anonymen Bestattung
- (zumeist) Gemeinschaftsgrabfelder mit Grabkennzeichnung
- Reihengrabstätte / Rasengräber
- einzelne Grabstätten mit Platz für (ein oder) zwei Urnen
- teilweise:
Möglichkeit eines kleinen Grabsteins
- teilweise:
Möglichkeit einer (kleinen) Platte zur Kennzeichnung, ggf. mit Inschrift (Name und Daten),
ggf. als Trittplatte
- teilweise:
Inschrift auf zentralem Denkmal
- individuelle Auswahl z. B. der Lage ist nicht möglich
- Angehörigen dürfen der Beisetzung beiwohnen
- teilweise:
Möglichkeit der individuellen Bepflanzung (eigene Pflege)
- teilweise:
Graseinsaat, Wiese entsteht (Grabpflege entfällt; durch Friedhof)
- teilweise:
Möglichkeit der Ablage von Blumen auf einzelnen Grabstellen oder an speziellen zentralen Stellen
- teilweise:
Einmalige Verlängerung möglich (Friedhofssatzung)
- kostengünstig
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auf dem Friedhof
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Urnennischenwände / Kolumbarien / Urnenwandfach / Columbarium
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- oberirdische Grabkammern mit (gleichartigen) Wandnischen
- zur Unterbringung/Aufbewahrung von Urnen
- Platz für ein oder zwei Urnen
- können mit (individuell mit dem Namen) beschrifteten Glas- oder Steinplatten verschlossen werden
- bei Glasplatte:
die (Schmuck-)Urnen sind sichtbar
- bei Stein-/Grabplatte:
die Nische wird verschlossen
- Alternative zur anonymen Bestattung
- keine Grabpflege/-bepflanzung
- Verlängerung der Nutzung ist möglich
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| außerhalb traditioneller Friedhöfe |
Seebeisetzung / Seebestattung
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- die Beisetzung der "seegerechten" Urne erfolgt im Meer auf offener See (außerhalb der Drei-Meilen-Zone)
- meist vor der Nordsee- oder Ostseeküste
- Teilnahme von (wenigen) Angehörigen) an der Beisetzungsfahrt ist i. d. R. möglich
- Ausstellung einer Seekarte und Urkunde mit den Koordinaten der Beisetzung
- Grabpflege entfällt inkl. der Kosten
- Kosten sind i. d. R. kostengünstiger als für eine Bestattung auf dem Friedhof (Kosten für die Liegegebühren entfallen)
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| außerhalb traditioneller Friedhöfe |
Streubeisetzung
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- sog. Naturbestattung
- auf einem ausgewiesenen Aschestreufeld (Aschestreuwiese)
- Ausstreuen der Asche (Ascheverstreuung) durch die Friedhofsverwaltung
- Kennzeichnung der Grabstätte ist nicht möglich
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| außerhalb traditioneller Friedhöfe |
Beisetzung im Friedhain (Friedwald) |
- sog. Naturbestattung
- Beisetzung der (biologisch abbaubaren) Urne an den Wurzeln eines Baumes
- Kennzeichnung des Grabes ist nicht möglich
- dennoch Alternative zur anonymen Bestattung
- da eine Zuordnung zu einem bestimmten Baum möglich ist
- Pflege der Rasenfläche des Grabfeldes durch die Friedhofsverwaltung
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| außerhalb traditioneller Friedhöfe |
Diamantbestattung |
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letzte Aktualisierung dieser Seite: 2007-02-13
© Constanze Tofahrn-Lange, Wangerooge
2007 - 2007